Mit Ihrem Testament legen Sie fest, was von Ihnen bleibt. Wenn Sie darin auch die Heilsarmee bedenken, helfen Sie wohnungslosen Menschen in Österreich über Ihr eigenes Leben hinaus: mit einem Zuhause, mit Begleitung und mit einem Platz am gedeckten Tisch.
Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung. Unser kostenloser Ratgeber erklärt, worauf es ankommt. Bei Fragen ist Karolina Pfanhauser persönlich für Sie da.
Was Ihre Testamentsspende bewirkt
Die Heilsarmee Österreich hilft seit 100 Jahren Menschen in Not. Wir begleiten obdach- und wohnungslose Menschen, geben ihnen ein Zuhause, unterstützen im Alltag und hören ihnen zu.
Ihre Testamentsspende trägt diese Arbeit über Jahre mit. Sie kommt unseren Einrichtungen in Wien zugute, zum Beispiel:
Was von Herrn Anton bleibt
Herr Anton* hat viele Jahre bei den Wiener Linien gearbeitet. Besonders das Schicksal von Menschen, die auf der Straße leben, hat ihn berührt. Deshalb hat er die Heilsarmee in seinem Testament bedacht.
Andreas* stand mit 18 Jahren ohne Zuhause da. Er verbrachte Nächte auf Parkbänken und in überfüllten Notquartieren. In einer Wohngemeinschaft der Heilsarmee hatte er zum ersten Mal seit Langem wieder ein Zuhause, einen geregelten Alltag und Menschen, die ihm zuhören. Er kochte, arbeitete in der Werkstatt mit und fand mit seinem Betreuer Schritt für Schritt wieder festen Boden unter den Füßen.
Heute hat Andreas ein Ziel: „Die eigene Wohnung steht mal ganz oben, und dann eine Lehre als Konditor.“ Solche Wege sind möglich, weil Menschen wie Herr Anton über ihr eigenes Leben hinaus an andere denken.
*Namen geändert
So bedenken Sie die Heilsarmee in Ihrem Testament
- Als Erbin: Sie setzen die Heilsarmee für Ihren gesamten Nachlass oder für einen Teil davon als Erbin ein.
- Mit einem Vermächtnis: Sie bestimmen einen Geldbetrag oder einen Gegenstand, etwa ein Sparbuch, den die Heilsarmee erhält. Ihr übriger Nachlass geht an die Menschen, die Sie dafür vorsehen.
- Als Ersatzerbin: Die Heilsarmee erbt nur dann, wenn die von Ihnen eingesetzten Erben das Erbe nicht antreten können oder wollen.
Gut zu wissen
Eine Testamentsspende und die Versorgung Ihrer Familie schließen einander nicht aus. Ehepartner und Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil.
Ein Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.
Gibt es weder gesetzliche Erben noch ein Testament, fällt der Nachlass an den Staat.
Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, sonst ist es ungültig. Lassen Sie sich deshalb notariell oder anwaltlich beraten. Jedes Notariat in Österreich bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Die Heilsarmee bietet keine Rechtsberatung an.
Kostenloser Testament-Ratgeber
Die Heilsarmee ist Mitglied von Vergissmeinnicht, der Initiative für das gute Testament. Gemeinsam mit mehr als 100 gemeinnützigen Organisationen und der Österreichischen Notariatskammer informiert die Initiative darüber, wie man mit einem Testament vorsorgt.
Der Ratgeber der Initiative beantwortet die wichtigsten Fragen zu Erbrecht und Testament. Die Rechtsinformationen hat ein Notar geprüft. Sie finden darin auch Musterformulierungen für ein Testament, eine Übersicht zur Planung Ihres Nachlasses und eine Checkliste für den Todesfall.
Auf vergissmeinnicht.at gibt es außerdem einen Testamentsrechner. Er zeigt Ihnen, wer Ihre gesetzlichen Erben sind und über welchen Teil Ihres Vermögens Sie frei verfügen können.
Lieber gedruckt? Wir schicken Ihnen den Ratgeber kostenlos per Post. Rufen Sie an unter +43 699 1711 2310 oder schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an karolina.pfanhauser@heilsarmee.at.
Ihre Ansprechperson

Mag.a (FH) Karolina Pfanhauser
Leitung Fundraising
Telefon: +43 699 1711 2310
E-Mail: karolina.pfanhauser@heilsarmee.at
Karolina Pfanhauser nimmt sich Zeit für Ihre Fragen. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich. Ein Gespräch ist unverbindlich.
Sie haben die Heilsarmee bereits in Ihrem Testament bedacht? Wenn Sie uns davon erzählen möchten, freuen wir uns. Verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Für Notarinnen, Notare und Angehörige: Ist die Heilsarmee in einer Verlassenschaft bedacht, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Karolina Pfanhauser.

Die Heilsarmee Österreich trägt das Österreichische Spendengütesiegel. Es wird nur nach jährlicher Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer vergeben. Wie wir Spenden einsetzen, zeigen wir im Jahresbericht.


